Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Pollmeier-PV MountingSystems GmbH Stand: September 2024

1. Geltungsbereich, Abweichende Geschäftsbedingungen, Vertretungsbefugnis

1.1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden „AGB“) der Pollmeier-PV MountingSystems GmbH, Hövelrieger Str. 28, 33161 Hövelhof, Deutschland (im Folgenden „Pollmeier-PV“) gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für alle zukünftigen Verträge über Lieferungen, Leistungen und Werkverträge, die zwischen Pollmeier-PV und dem Kunden geschlossen werden. Die AGB gelten ausschließlich, es sei denn, abweichende oder ergänzende Bestimmungen werden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn Pollmeier-PV diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.2. Sofern die von Pollmeier-PV erbrachten Leistungen ganz oder teilweise aus Werkleistungen bestehen, insbesondere die Montage von PhotovoltaikUnterkonstruktionen oder anderen Waren umfassen, gelten vorrangig die „Allgemeinen Montagebedingungen der Pollmeier-PV MountingSystems GmbH“ (im Folgenden „Montage-AGB“), welche jederzeit auf der Webseite von Pollmeier-PV abrufbar sind.

1.3. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.4. Mitarbeiter von Pollmeier-PV sind nicht berechtigt, Nebenabreden zu treffen, die über den schriftlich geschlossenen Vertrag hinausgehen oder die AGB abändern. Verbindlich bleiben nur schriftlich festgelegte Änderungen durch die vertretungsberechtigten Organe von Pollmeier-PV.

2. Angebote, Vertragsschluss, Schutzrechte

2.1. Alle Angebote von Pollmeier-PV sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Pollmeier-PV zustande.

2.2. Pollmeier-PV behält sich vor, technische Änderungen und Anpassungen nach dem neuesten Stand der Technik, insbesondere zur Verbesserung der Produkte, auch nach Vertragsabschluss durchzuführen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Solche Änderungen dürfen weder die vertraglich vereinbarten Eigenschaften noch die Funktionalität der Produkte beeinträchtigen.

2.3. Pollmeier-PV behält sich an sämtlichen Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Entwürfen, Konstruktionsplänen, Prototypen und anderen Unterlagen sämtliche Eigentums- und Urheberrechte sowie gewerbliche Schutzrechte vor. Diese Unterlagen dürfen vom Kunden nur im Rahmen des vertraglich festgelegten Zwecks verwendet werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe an Dritte ist ohne die schriftliche Zustimmung von Pollmeier-PV untersagt. 2.4. Liefert der Kunde eigene Unterlagen wie Zeichnungen, Entwürfe oder Prototypen, garantiert er, dass durch deren Verwendung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt Pollmeier-PV von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund solcher Rechtsverletzungen geltend gemacht werden. 3. Preise, Preisanpassung, Zahlungsbedingungen

3.1. Alle Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Verpackungskosten, Transportkosten und der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preisgrundlage ist der zum Zeitpunkt des Angebots gültige Stahl- und Aluminiumpreis sowie der Wechselkurs. Pollmeier-PV behält sich das Recht vor, den vereinbarten Preis anzupassen, wenn sich die relevanten Kosten um mehr als 5 Prozent verändern. Als Referenzpreise gelten die Veröffentlichungen von „MEPS“ für Stahl und der „LME“-Preis für Zink und Aluminium.

3.2. Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind Rechnungen von Pollmeier-PV sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Pollmeier-PV über den Betrag verfügen kann.

3.3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Pollmeier-PV berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. PollmeierPV behält sich das Recht vor, Mahngebühren für jede Mahnung zu erheben.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Pollmeier-PV behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Pollmeier-PV berechtigt, die gelieferten Waren zurückzunehmen. In der Rücknahme der Waren liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

4.2. Eine Weiterveräußerung der Waren durch den Kunden ist nur im ordentlichen Geschäftsgang zulässig. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt seine Ansprüche aus dem Weiterverkauf in Höhe des offenen Forderungsbetrages an Pollmeier-PV ab. Pollmeier-PV nimmt diese Abtretung an.

5. Lieferung, Gefahrübergang, Verzug, Teilleistungen

5.1. Lieferungen erfolgen ab Werk (Incoterms EXW), sofern nichts anderes vereinbart wurde. Mit der Übergabe an den Spediteur oder die Transportperson geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.

5.2. Pollmeier-PV haftet im Falle des Lieferverzugs nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB vorliegt. In allen anderen Fällen ist die Haftung von Pollmeier-PV auf 5 % des Netto-Lieferwertes begrenzt.

6. Untersuchungs- und Rügepflicht, Mängelansprüche

6.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt. Farbabweichungen, optische Veränderungen oder das Ausbleichen von Oberflächen, die durch Umwelteinflüsse oder materialtypische Eigenschaften entstehen und die Funktion des Produkts nicht beeinträchtigen, stellen keinen Sachmangel dar.

6.2. Im Falle eines Mangels hat Pollmeier-PV das Recht zur Nacherfüllung. Der Kunde hat Pollmeier-PV die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

6.3. Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Lieferung.

7. Haftung

7.1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, PollmeierPV handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Pollmeier-PV nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

7.2. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn haftet Pollmeier-PV nicht.

8. Datenschutz, Geheimhaltung

8.1. Pollmeier-PV speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, die er im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhält, vertraulich zu behandeln.

9. Garantie und Garantiebedingungen

9.1. Geltungsbereich und Dauer der Garantie Unter Einhaltung der Garantiebedingungen verpflichten wir, Pollmeier-PV MountingSystems, Hövelrieger Str. 28, 33161 Hövelhof, uns gegenüber dem Endkunden dazu, sicherzustellen, dass unsere Produkte über einen Zeitraum von zehn (10) Jahren ab dem Datum der Inbetriebnahme frei von Mängeln in Material und Verarbeitung sind. Diese Garantie gilt ausschließlich für den Endkunden und nicht für Zwischenhändler oder Zweiterwerber. Die Übertragung von Ansprüchen auf Dritte ist ausgeschlossen.

9.2. Berechtigung zur Garantie Die Garantieansprüche stehen ausschließlich denjenigen zu, die einen Projektbericht mit dem Pollmeier-PV Pro Tool erstellt haben. Die zugesicherte Garantie wird durch Zusatz-, Ersatzlieferungen oder Reparaturen nicht verlängert.

9.3. Leistungsumfang und -ausschlüsse Nicht von der Garantie erfasst sind die Kosten für Ausbau, Transport und Wiedereinbau der Produkte sowie etwaige Ertragsausfälle. Jegliche weitergehenden Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Materialien, die ersetzt werden, gehen in unser Eigentum über. Der Transport bzw. Versand der Gestelle zu und von uns ist nur mit vorheriger Zustimmung gestattet. Im Fall der Inanspruchnahme der Garantie behalten wir uns das Wahlrecht vor, die Garantieverpflichtung durch Reparatur, Ersatzlieferung oder Ersatz des Zeitwerts zu erfüllen.

9.4. Ausschlüsse und Beschränkungen Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch Naturgewalten, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände außerhalb unseres Einflusses verursacht wurden. Ebenso sind Defekte aufgrund von ungeeigneter Wartung, unautorisierten Reparaturen, optischen Mängeln, normalem Verschleiß, Nichtbeachtung von Standards und Regeln, unsachgemäßer Anwendung, fehlender jährlicher Wartung, sowie Nutzung nicht autorisierter Teile oder Zubehör ausgeschlossen. Kunststoff- und Gummiteile ohne tragende Funktion sind nicht inkludiert. Unsere Haftung ist auf den Kaufpreis des fehlerhaften Produkts begrenzt. Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere optische Veränderungen der Produkte, wie z. B. Farbabweichungen, Ausbleichen, Glanzgradveränderungen, Unterschiede in der Eloxalschicht oder sonstige Erscheinungen, die die Funktion und Tragfähigkeit der Produkte nicht beeinträchtigen.

9.5.Ausschlüsse von Garantieansprüchen Keine Garantie besteht für Schäden durch unsachgemäße Montage, Lagerung, Verwendung oder Eingriffe am Produkt, abweichende Nutzung, außergewöhnliche Umweltbedingungen, Korrosion, mangelnde Tragfähigkeit der Struktur vor der Installation, Nichtbefolgung der Montageanleitung, fehlende Wartung durch qualifiziertes Personal, sowie Verwendung von nicht autorisiertem Zubehör oder Ersatzteilen.

9.6.Zusätzliche Hinweise Vlies-Produkte sind von der Garantie ausgeschlossen und sollten jährlich gewartet werden. Garantie für Module oder Fremdprodukte ist nicht gegeben. Eine intakte Dachhaut muss vorhanden sein, da Schäden durch undichte Dachhaut nicht abgedeckt werden. Die Produktgarantie bleibt nur gültig, wenn die gelieferten Produkte jährlich von einem Fachunternehmen gewartet werden und der Wartungsbericht an garantie@pollmeier-pv.com übermittelt wird.

9.7. Inanspruchnahme der Garantie Ansprüche müssen innerhalb von zehn Jahren nach Inbetriebnahme und spätestens zwei Wochen nach Schadenseintritt oder Kenntnisnahme schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Die Mitteilung kann über den Vertragspartner erfolgen. Die Gültigkeit der Garantiefrist hängt vom rechtzeitigen Eingang der Mitteilung bei uns oder unserem Vertragspartner ab. Die Rücksendung beanstandeter Produkte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Zur Durchsetzung der Garantieansprüche sind relevante Dokumente und Informationen beizufügen.

9.8. Rechtliches Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Garantiebedingungen von POLLMEIER-PV MountingSystems ist ausschließlich das am Sitz von POLLMEIER-PV MountingSystems zuständige Gericht in Paderborn, Deutschland, als Gerichtsstand vereinbart. Diese Regelung zur Zuständigkeit des Gerichts soll eine klare Zuständigkeitsvereinbarung treffen und für beide Parteien eine Rechtssicherheit bezüglich der gerichtlichen Auseinandersetzung bieten. Diese Garantiebedingungen stellen eine verbindliche Vereinbarung dar, die eine faire und transparente Abwicklung von Garantieansprüchen ermöglicht und die Verantwortlichkeiten sowie die Prozesse bei der Inanspruchnahme der Garantie klar definiert. Diese Garantiebedingungen gelten ab 01.11.2023.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.

10.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Pollmeier-PV in Hövelhof, wenn der Kunde Kaufmann ist.